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Achtung! Mahnwelle rollt an. Abmahnfallen bei Memes, Musik und KI Teil III

Quelle: NotebookLM
Quelle: NotebookLM

Trotz größter Sorgfalt kann eine Abmahnung wegen Urheberrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen eintreffen. In dieser Situation ist methodisches Vorgehen entscheidend.

Sofortmaßnahmen im Ernstfall

  1. Ruhe bewahren & Fristen prüfen: Abmahnungen setzen oft extrem kurze Fristen (7–14 Tage). Ignorieren führt fast zwangsläufig zu teuren einstweiligen Verfügungen.

  2. Beweissicherung: Sichern Sie Screenshots, URLs und Metadaten des beanstandeten Inhalts, bevor Sie Änderungen vornehmen.

  3. Kein direkter Kontakt: Vermeiden Sie voreilige Anrufe beim Abmahner, da unbedachte Äußerungen als Schuldeingeständnis gewertet werden können.

  4. Unterlassungserklärung: Unterschreiben Sie niemals ungeprüft die vorformulierte Erklärung der Gegenseite, da diese oft lebenslang bindend ist und überzogene Vertragsstrafen enthält. Ein Fachanwalt sollte stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung (MUE) erstellen.

Prävention: So nutzen Sie Musik und Bilder sicher Um Abmahnrisiken von vornherein auszuschließen, sollten Unternehmen auf zertifizierte Quellen setzen:

  • Plattform-interne Business-Libraries: Nutzen Sie auf Instagram konsequent die Meta Sound Collection (über 14.000 lizenzfreie Titel) und auf TikTok die Commercial Music Library (CML). Wichtig: Diese Titel dürfen nur auf der jeweiligen Plattform genutzt werden (kein plattformübergreifender Re-Upload).

  • Royalty-Free Anbieter: Professionelle Dienste wie Artlist oder Epidemic Sound bieten gegen eine Gebühr Lizenzen für den kommerziellen Einsatz über mehrere Plattformen hinweg.

  • GEMA-Check: „GEMA-frei“ bedeutet nicht „kostenlos“. Prüfen Sie den Status über die GEMA-Repertoiresuche und archivieren Sie Lizenznachweise und Kaufbelege für mindestens 10 Jahre.

Fazit: Ein rechtssicheres Social-Media-Management erfordert klare interne Richtlinien und die Sensibilisierung aller Mitarbeiter für die komplexen Themen Urheberrecht und KI-Transparenz.

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