Risikoabschätzung speziell für Deutschland (GEMA, deutsche Gerichte) — und eine Strategie, wie du dich bestmöglich absicherst.
- Thommy _SN

- 21. Sept. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Okt. 2025
Urheberrecht in Deutschland / EU
Das deutsche Urheberrecht (UrhG) schützt Werke, also geistige Schöpfungen, die menschlichen Urhebern zugerechnet werden können. Wenn ein Werk vollständig automatisch von einer Maschine erzeugt wird, ohne nennenswerte menschliche Gestaltung, wird es häufig als nicht schutzfähig betrachtet. gema.de+2gema.de+2
Wenn du als Nutzer der KI durch Prompt Wahl, Auswahl/Modifikation, Schnitt etc. einen kreativ-substanziellen Eingriff vornimmst, kannst du als Miturheber gelten oder zumindest eine gewisse schöpferische Leistung einbringen. gema.de+2gema.de+2
Die GEMA sagt explizit, dass rein KI-generierte Erzeugnisse nicht bei ihr angemeldet werden können, weil sie derzeit keine natürlichen Urheber haben. gema.de+1
Das heißt: Selbst, wenn du denkst, „für diese Musik bestehen keine Urheberrechte“, ist das nicht garantiert — es hängt von der konkreten Mensch-KI-Interaktion ab, und selbst dann kann ein Dritter Ansprüche geltend machen. Recht haben bedeutet noch lange nicht juristisch auch 'Recht zu bekommen'.
GEMA & Lizenzmodell für KI
Die GEMA (die zentrale Musikverwertungsgesellschaft in Deutschland) sieht KI-generierte Musik als neue Herausforderung und hat bereits ein eigenes Lizenzmodell für KI vorgeschlagen (mit zwei Säulen), um Urheber angemessen zu beteiligen. gema.de+2gema.de+2
Die GEMA hat 2025 eine Klage gegen Suno Inc. eingereicht, mit dem Argument, dass Suno KI-Modelle benutzt habe, die auf geschützten Werken trainiert wurden, ohne Rechte abzurechnen, und dass die erzeugten Outputs (Melodie, Rhythmus, Harmonie) teils zu ähnlich zu bekannten GEMA-Verträgen seien. FR.de+6Datenschutzticker+6gema.de+6
Die Klage stützt sich darauf, dass Inhalte erzeugt worden seien, die “Originalwerken weitgehend ähnlich” seien (z. B. “Daddy Cool”, “Atemlos” etc.). GetLaw+3gema.de+3HÄRTING Rechtsanwälte+3
GEMA hat auch erklärt, dass sie für ihre Mitglieder ein Opt-out hinsichtlich der Nutzung ihrer Werke im KI-Training erklärt hat — d.h. Werke, die von GEMA-Mitgliedern kommen, dürfen (nach GEMA-Auffassung) nicht ohne Lizenz in Trainingsdaten verwendet werden. gema.de+4gema.de+4GetLaw+4
In GEMA-Publikationen wird ausdrücklich gesagt: Ein rein KI-generiertes Stück kann nicht GEMA-pflichtig sein, solange kein menschlicher Urheber identifiziert werden kann. gema.de+1
Aktuelle Konflikte & Verfahren mit Suno
Die GEMA-Klage gegen Suno wurde am 21. Januar 2025 vor dem Landgericht München eingereicht. GetLaw+4Datenschutzticker+4gema.de+4
In dieser Klage wirft die GEMA Suno vor, dass KI-Ausgaben (Melodie, Harmonie, Rhythmus, Stimmfarbe) zu stark mit bekannten Werken übereinstimmen. GetLaw+4gema.de+4gema.de+4
Die Klage ist ein Musterverfahren: Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen dafür haben, ob KI-Musik zukünftig allgemein als “rechtlich unproblematisch” gilt oder stark reguliert wird. gema.de+3GetLaw+3gema.de+3
Außerdem gibt es zivilrechtliche Klagen von Künstlern gegen Suno/Udio (z. B. in den USA) mit Vorwürfen, Suno habe ihre Werke ohne Erlaubnis verwendet. Music Business Worldwide+1
Risikoabschätzung für deinen Anwendungsfall (Live-Streaming mit KI-Musik + Videos)
Ich teile das Risiko in niedrig / moderat / hoch Szenarien, mit Faktoren, die je nach Vorbereitung auf deine Situation wirken:
Risikokategorie | Risiko | Faktoren, die Risiko erhöhen | Faktoren, die Risiko senken |
Ansprüche durch GEMA / Rechteinhaber in Deutschland | moderat bis hoch | Wenn deine KI-Musikwerke Ähnlichkeit mit GEMA-Repertoire aufweisen, wenn Suno’s Training unrechtmäßig war (laut Klageargument) | Wenn deine Musik völlig originell klingt, weniger Bezug zu bekannten Werken; du dokumentierst den kreativen Input |
Content-Filter / Plattform-Sperrungen / Muting | moderat | Plattformen verwenden automatische Systeme (YouTube Content ID etc.), erkennen Ähnlichkeiten | Wähle Varianten, benutze weniger erkennbare Muster; schnell reagieren auf Sperrungen |
Vertragsverletzungen Suno-Bezug | moderat | Wenn Suno in den Nutzungsbedingungen Einschränkungen hat oder zukünftige Änderungen durch Klagen | Halte dich streng an Suno-Lizenzbedingungen, zieh juristische Beratung hinzu |
Rechtsschutz / Unklarheiten im KI-Recht | hoch | Weil die Gesetzeslage und Rechtsprechung noch im Fluss sind | Wenn du mit angepassten kreativen Eingriffen arbeitest, dich absicherst und flexibel reagierst |
Insgesamt: Ich würde sagen, dein aktuelles Vorhaben ist mit spürbarem Risiko belastet — nicht zwangsläufig mit sofortiger Klage, aber mit der Möglichkeit von Sperraktionen, Auseinandersetzungen oder Forderungen.
Strategien zur Risikominimierung
Damit du möglichst sicher arbeitest, hier konkret umsetzbare Schritte:
Dokumentiere deinen kreativen Beitrag: Bewahre deine Prompts, Versionen, Bearbeitungen, Mix-Entscheidungen auf — je mehr du zeigen kannst, dass du ein Mensch mitgestaltet hast, desto eher kannst du argumentieren, dass dein Werk nicht rein KI ist.
Vermeide klangliche Nähe zu existierenden Werken: Wenn dein Stream-Musikstück zufällig strukturelle Ähnlichkeit zu einem bekannten Song erzeugt, ist das eine Schwachstelle für Gegner. Variiere Melodien, Rhythmen bewusst, möglichst originell.
Test-Stream mit Fachleuten / Rechtsberatung: Lass deine Stücke vorher durch einen Rechtsanwalt für Urheberrecht prüfen, ggf. in Deutschland. Simuliere den Stream, um zu sehen, ob Plattformen Sperren erzeugen.
Verträge & Lizenzbedingungen genau prüfen: Lies Suno’s Lizenzvereinbarung sehr genau. Wenn Suno durch GEMA-Klage Änderungen an Geschäftsbedingungen vornehmen muss, können Bedingungen sich ändern — du musst aktuell bleiben.
Fallback-Musik bereithalten: Für Fälle, in denen dein KI-Track gesperrt wird: Habe ein Ersatzstück, idealerweise GEMA-freie oder lizenzierte Musik, damit dein Stream nicht abrupt abbricht.
Haftungsvorsorge: Wenn du Einnahmen mit dem Stream erzielst, kann eine Rechtsschutzversicherung (oder spezifische Medienrecht-Police) sinnvoll sein. Auch Warnhinweise im Stream (z. B. „Originalmusiker unbekannt“) helfen juristisch wenig, aber zeigen guter Wille.
Beobachte das Verfahren GEMA vs Suno: Das Urteil dieses Falls könnte Präzedenzcharakter haben und deine Rechtslage stark verändern. Reagiere darauf — wenn Suno gezwungen wird, Lizenzmodelle anzupassen, musst du ggf. nachrüsten.

.png)


Kommentare